Grundpfandrechte
Grundpfandrechte spielen in der Baufinanzierung eine zentrale Rolle. Mit Hilfe von Grundpfandrechten besichern die Darlehensgeber, also meist Banken und Versicherungen, ihre Darlehen. Das soll nichts anderes heißen, als dass es ihnen gestattet ist, das Objekt zu veräußern, sollte der Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage sein, das Darlehen ordnungsgemäß zurückzuführen.
Grundpfandrechte stehen in der dritten Abteilung des Grundbuchs. Entscheidend für die Banken ist die Rangfolge der einzelnen Grundpfandrechte, bestimmt durch die laufende Nummer der Eintragung - gemäß dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Sollte zum Beispiel der erzielte Kaufpreis aus einer Zwangsversteigerung nicht ausreichend alle Forderungen der Banken zu befriedigen, so werden erst die Darlehen befriedigt, die im Grundbuch zuerst aufgeführt sind.
Banken können ihre Darlehen entweder durch Grundschulden oder Hypotheken absichern. Mit der Grundschuld sichert die Bank nicht nur ein bestimmtes Darlehen ab, sondern sämtliche Forderungen, welche der Darlehensnehmer bei der Bank hat. Bei einer Hypothek ist das anders. Der Hypothek steht eine ganz bestimmte Forderung gegenüber. Besteht die Forderung nicht mehr, kann die Hypothek ohne weiteres gelöscht werden. Weil die Hypothek so unflexibel ist, gelangt diese in der Praxis auch kaum noch zur Anwendung.
Wer sich über die Belastung, also ob und wie viele Grundschulden oder Hypotheken auf seinem Grundstück eingetragen sind, nicht sicher ist, kann dieses leicht im Grundbuch nachlesen. Ein aktueller Grundbuchauszug kann auf dem Grundbuchamt gegen geringe Gebühr angefordert werden.